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Berufskrankheit > Verursachung und Ausbruch / Zuständiger Versicherer

Inhalt

 

In Kürze 

  • Verursachung und Ausbruch / Zuständiger Versicherer inkl. Expertensysteme

Gesetzliche Bestimmungen

  • Berufsunfall gleichgestellt / Zeitpunkt des Ausbruchs gemäss Art. 9 Abs. 3 UVG 
  • Nicht ständig beim selben Versicherungsträger versichert gemäss Art. 77 UVG
  • Botschaft BBI 1976 lll 141, S. 123 zu Art. 77 UVG im Speziellen zu Berufskrankheiten
  • Leistungspflicht bei Berufskrankheiten gemäss Art. 102 UVV

Deckung

  • Deckungsvoraussetzung
  • Expositionszeiten ohne obligatorisch versichert zu sein, werden nicht berücksichtigt

Zuständiger Versicherer nach Massgabe der erstmaligen Verursachung bzw. des Ausbruchs 

  • Zuständiger Versicherer
  • Beispiel nach Massgabe der Verursachung bzw. des Ausbruchs

Zuständiger Versicherer nach Massgabe der letzten Gefährdung

  • Zuständiger Versicherer
  • Betrieb der vorwiegenden Verursachung kann nicht mehr bestimmt werden
  • Schubweise Hautbeschwerden