Hauptinhalt
Unfall- und Krankenversicherung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Direktes Forderungsrecht gemäss Art. 95a VVG
- Unfallversicherung; Invaliditätsentschädigung gemäss Art. 95b VVG
Rechtsprechung
- Rückforderungsansprüche direkt gegenüber der kollektiv versicherten Person sind zulässig
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