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Schadenminderungspflicht / Rettungspflicht
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Rettungspflicht gemäss Art. 38a VVG und Art. 61 VVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Schadenminderungspflicht eines Selbstständigerwerbenden mit Summenversicherung
- Nur eigenen Schaden mindern und nicht auch denjenigen des Arbeitgebers
- Übergangsfrist von 3 bis 5 Monaten für einen Berufswechsel in der Krankentaggeldversicherung
- Auch die Stellensuche im angestammten Beruf erfordert eine Übergangsfrist
- Berufswechsel als Schadenminderungspflicht in der Krankentaggeldversicherung
- Umsetzung des Berufswechsels mit Beizug der Lohnstrukturerhebung (LSE)
- Hoffung auf Therapieerfolg mit Verzögerung eines zumutbaren Berufswechsels
- Beispiele mit Anwendung der Lohnstrukturerhebung (LSE)
- Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Kürzung Summenversicherung
- Sozialversicherungsrechtsprechung der Schadenminderungspflicht auch im VVG anwendbar
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