Hauptinhalt
Änderung des Vertrages / Gefahrserhöhung und Gefahrsminderung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Gefahrserhöhung mit Zutun des Versicherungsnehmers gemäss Art. 28 VVG
- Gefahrsminderung gemäss Art. 28a VVG
- Vorbehalt besonderer Vereinbarungen gemäss Art. 29 VVG
- Gefahrserhöhung ohne Zutun des Versicherungsnehmers gemäss Art. 30 VVG
- Gefahrserhöhung beim Kollektivversicherungsvertrage gemäss Art. 31 VVG
- Nichteintritt der Folgen der Gefahrserhöhung gemäss Art. 32 VVG
- Umfang der Gefahr gemäss Art. 33 VVG
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.