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UVG-Versicherer > Unterstellung / Zuständigkeitsbereich
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Zuständigkeitsbereich gemäss Art. 66 UVG
- Arbeitsgesetz gemäss Art. 66 Abs. 1 lit. a UVG
- Bau- und Installationsgewerbe, Leitungsbau gemäss Art. 73 UVV
- Betriebe zur Gewinnung und Aufbereitung von Bestandteilen der Erdrinde gemäss Art. 74 UVV
- Forstbetriebe gemäss Art. 75 UVV
- Betriebe zur Bearbeitung von Stoffen gemäss Art. 76 UVV
- Betriebe zur Erzeugung, Verwendung und Lagerung gefährlicher Stoffe gemäss Art. 77 UVV
- Verkehrs-, Transport- und angeschlossene Betriebe gemäss Art. 78 UVV
- Handelsbetriebe gemäss Art. 79 UVV
- Schlachthäuser mit maschinellen Einrichtungen gemäss Art. 80 UVV
- Getränkefabrikation gemäss Art. 81 UVV
- Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, Kehrichtbeseitigung und Abwasserreinigung gemäss Art. 82 UVV
- Organisationen mit Überwachungsaufgaben gemäss Art. 83 UVV
- Lehr- und Invalidenwerkstätten gemäss Art. 84 UVV
- Betriebe für temporäre Arbeit gemäss Art. 85 UVV
- Bundesbetriebe und Bundesanstalten gemäss Art. 86 UVV
- Zweige öffentlicher Verwaltungen gemäss Art. 87 UVV
- Hilfs- Neben- und gemischte Betriebe gemäss Art. 88 UVV
- Arbeiten auf eigene Rechnung gemäss Art. 89 UVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Vorgehen bei der Unterstellung eines Betriebes
- Service-Center für offizielle amtliche Fahrzeugkontrollen
- Bäckerei und Confiserie mit Tea-Room-Betrieb
- Arbeitsgesetz: Herstellung von Konsumgüter
- Verkehrs-, Transport- und angeschlossene Betriebe: Taxizentrale
- Unterstellung via Branchenzugehörigkeit oder durchgeführte Tätigkeiten
- Bau- und Installationsgewerbe, Leitungsbau: Nicht bloss Baumaschinen
- Falsche Unterstellung und deren Konsequenzen
- Betriebe für Leiharbeit
- Abgrenzung Suva/andere Versicherer bei Betrieben in Grenzfällen
- Hilfs- Neben- und gemischte Betriebe
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