Hauptinhalt
UVG-Versicherer > Gemeinsame Vorschriften
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen gemäss Art. 75 UVGV
- Wechsel des Versicherers gemäss Art. 76 UVG
- Betriebsübergang gemäss Art. 97 UVV
- Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen gemäss 98 UVV
- Zusammenwirken der Versicherer gemäss Art. 103 UVV
Praxis
- Auskunft über Schäden beim Vorversicherer gemäss Art. 103 UVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Wahl des Versicherers für das Personal öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- Neu geschaffene Einheiten
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