Hauptinhalt
Verrechnung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Verrechnung gemäss Art. 50 UVG und Art. 64 UVV
Rechtsprechung und Praxis
- Verrechnungen stehen einzig dem Unfallversicherer zu
- Vorgehen in der Praxis bei der Verrechnung IVG
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