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Sachschaden

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Gesetzliche Bestimmung

  • Sachschaden gemäss Art. 12 UVG   

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Bruch einer Prothese
  • Nicht eingesetzte Zahnprothese; diese befand sich in der Hosentasche

Praxis

  • Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen
  • Kleidungs- und Schmuckstücke
  • Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen  
  • Behandlungsbedürftige Körperschädigung bei Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen