Hauptinhalt
Sachschaden
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Sachschaden gemäss Art. 12 UVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Bruch einer Prothese
- Nicht eingesetzte Zahnprothese; diese befand sich in der Hosentasche
Praxis
- Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen
- Kleidungs- und Schmuckstücke
- Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen
- Behandlungsbedürftige Körperschädigung bei Brillen, Hörapparate und Zahnprothesen
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