Hauptinhalt
Rentenrevision
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Rentenrevision gemäss Art. 22 UVG
- Revision der Invalidenrente gemäss Art. 34 UVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Rentenrevision gemäss altrechtlicher Bestimmung des KUVG
- Rentenaufhebung nach Erreichen des AHV-Rentenalters
- Erhebliche Veränderung = 5 % bzw. 10 %
Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen
- Diese Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.
Interne Links > Verwandte Themen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.