Hauptinhalt
Koordination UVG / UVG inkl. Kompetenzkonflikt
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Leistungspflicht der Versicherer gemäss Art. 77 UVG
- Streitigkeiten gemäss Art. 78a UVG
Leistungspflicht bei Versicherten mit mehreren Arbeitgebern
- Berufsunfall gemäss Art. 99 Abs. 1 UVV
- Nichtberufsunfall gemäss Art. 99 Abs. 2 UVV
- Leistungspflicht in strittigen Fällen gemäss Art. 99 Abs. 3 UVV
- Unfall auf dem Arbeitsweg bei mehreren Arbeitgebern
- Expertensystem zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Unfällen mit mehreren Arbeitgebern
- Berechnung des Anteils der Versicherer gemäss Art. 99 Abs. 2 UVV
Leistungen bei mehreren Unfallereignissen
- Erneuter Unfall bei bestehendem Taggeld gemäss Art. 100 Abs. 1 UVV
- Erneuter Unfall bei bestehender Behandlung (ohne Taggeld) gemäss Art. 100 Abs. 2 UVV
- Rückfall oder Spätfolgen gemäss Art. 100 Abs. 3 UVV
- Keine Rückvergütung in Fällen von Art. 100 Abs. 1 bis 3 UVV gemäss Art. 100 Abs. 4 UVV
- Anspruch auf Rente, Integritätsentschädigung oder Hilflosenentschädigung gemäss Art. 100 Abs. 5 UVV
- Erneuter Unfall erhöht Invalidenrente oder Hilflosigkeit gemäss Art. 100 Abs. 2 UVV
- Vorleistungspflicht gemäss Art. 102a UVV
- Anwendungsfall der Vorleistungspflicht gemäss Art. 102a UVV
- Praxis zu Rückfall oder Spätfolgen gemäss Art. 100 Abs. 3 UVV
- Neubestimmung des Invaliditätsgrades nach mehreren invalidisierenden Unfällen
Rechtsprechung und Praxis zum negativen Kompetenzkonflikt
- Einigungsversuch und Verfügungen bei Kompetenzkonflikten
- Keine Entscheidungsbefugnis des einen Versicherers gegenüber dem anderen
- Anwendungsfälle von Art. 78a UVG
- Rückweisungsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Kontext von Art. 78a UVG
Expertensysteme: Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern
- Diese Applikation beurteilt, welcher UVG-Versicherer bei mehreren Arbeitgebern für die Bearbeitung des Unfalles zuständig ist.
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