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Koordination UVG / UVG inkl. Kompetenzkonflikt

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Leistungspflicht der Versicherer gemäss Art. 77 UVG
  • Streitigkeiten gemäss Art. 78a UVG 

Leistungspflicht bei Versicherten mit mehreren Arbeitgebern

  • Berufsunfall gemäss Art. 99 Abs. 1 UVV
  • Nichtberufsunfall gemäss Art. 99 Abs. 2 UVV
  • Leistungspflicht in strittigen Fällen gemäss Art. 99 Abs. 3 UVV
  • Unfall auf dem Arbeitsweg bei mehreren Arbeitgebern 
  • Expertensystem zur Bestimmung der Zuständigkeit bei Unfällen mit mehreren Arbeitgebern
  • Berechnung des Anteils der Versicherer gemäss Art. 99 Abs. 2 UVV

Leistungen bei mehreren Unfallereignissen

  • Erneuter Unfall bei bestehendem Taggeld gemäss Art. 100 Abs. 1 UVV
  • Erneuter Unfall bei bestehender Behandlung (ohne Taggeld) gemäss Art. 100 Abs. 2 UVV
  • Rückfall oder Spätfolgen gemäss Art. 100 Abs. 3 UVV
  • Keine Rückvergütung in Fällen von Art. 100 Abs. 1 bis 3 UVV gemäss Art. 100 Abs. 4 UVV
  • Anspruch auf Rente, Integritätsentschädigung oder Hilflosenentschädigung gemäss Art. 100 Abs. 5 UVV
  • Erneuter Unfall erhöht Invalidenrente oder Hilflosigkeit  gemäss Art. 100 Abs. 2 UVV 
  • Vorleistungspflicht gemäss Art. 102a UVV
  • Anwendungsfall der Vorleistungspflicht gemäss Art. 102a UVV
  • Praxis zu Rückfall oder Spätfolgen gemäss Art. 100 Abs. 3 UVV
  • Neubestimmung des Invaliditätsgrades nach mehreren invalidisierenden Unfällen

Rechtsprechung und Praxis zum negativen Kompetenzkonflikt

  • Einigungsversuch und Verfügungen bei Kompetenzkonflikten
  • Keine Entscheidungsbefugnis des einen Versichereres gegenüber dem anderen
  • Anwendungsfälle von Art. 78a UVG
  • Rückweisungsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Kontext von Art. 78a UVG

Expertensysteme: Zuständigkeitsprüfung bei mehreren Arbeitgebern

  • Diese Applikation beurteilt, welcher UVG-Versicherer bei mehreren Arbeitgebern für die Bearbeitung des Unfalles zuständig ist.