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Koordination UVG / Familienzulagen > Taggeld
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Gesetzliche Bestimmungen
- Versicherter Verdienst für Zulagen gemäss Art. 22 Abs. 2 UVV
- Familienzulagen: Dauer des Anspruchs nach Erlöschen des Lohnanspruchs gemäss Art. 10 Abs. 1 FamZV
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