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Invalidenrente > Übergangsrente
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Übergangsrente gemäss Art. 19 Abs. 3 UVG und Art. 30 UVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Unfallkausale berufliche Massnahme muss unfallbedingten Invalidiätsgrad beeinflussen
- Grundsatz
- Nur bei unfallbedingter Eingliederungsproblematik
- Kumulative Voraussetzungen / Zu berücksichtigende Invalidentätigkeit
- Übergang in definitive Rente ohne Revision, Wiedererwägung oder prozessuale Revision
- Adäquanzprüfung auch bei Übergangsrente
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