Hauptinhalt

Invalidenrente > Invalidität

Inhalt

 

Gesetzlicher Grundsatz

  • Invalidität gemäss Art. 18 UVG

Verhinderte Ausbildung

  • Verhinderte Ausbildung gemäss Art. 28 Abs. 1 UVV
  • Grundausbildung und nicht spätere berufliche Weiterentwicklung / Beweis
  • Bemessung der Invalidität bei unfallbedingter Verzögerung der Ausbildung
  • Studenten und Schüler

Mehrere unselbstständige Erwerbstätigkeiten

  • Mehrere unselbstständige Erwerbstätigkeiten gemäss Art. 28 Abs. 2 UVV
  • Praxis bei mehreren unselbstständigen Erwerbstätigkeiten
  • Praxis und Rechtsprechung bei nicht entlöhnten/versicherten Tätigkeiten

Vorbestehende herabsetzte Leistungsfähigkeit

  • Vorbestehende herabgesetzte Leistungsfähigkeit gemäss Art. 28 Abs. 3 UVV
  • Vorbestehende Krankheit ohne Arbeitsunfähigkeit / Psychisches Leiden nach Eintritt des Unfalls
  • Anwendungsfall / Zeitpunkt des Entstehen des Anspruchs / Valideneinkommen Fr. 0.00
  • Vorbestehende, krankheitsbedingte Invalidität
  • Parallelisierungspraxis und Art. 28 Abs. 3 UVV
  • Berechnungsbeispiel

Vorgerücktes Alter

  • Vorgerücktes Alter
  • Gutachterfrage zum vorgerückten Alter
  • Grundsätze  
  • Beispiel einer unfallbedingten Beeinträchtigung und nicht infolge einer Altersgebrechlichkeit
  • Verhältnis zum Abzug vom Tabellenlohn infolge fortgeschrittenem Alter
  • Stellung zum Zeitpunkt des Unfalls massgebend
  • Kein Unverwertbarkeit einer Restarbeitsfähigkeit
  • Vorgerücktes Alter ab rund 60 Jahre / Mittleres Alter bei etwa 42 Jahren
  • Altersgebrechlichkeit / Wiedereingliederung
  • Keine Altersgebrechlichkeit
  • Abgrenzung zur Invalidenversicherung

Invalidität beim Verlust paariger Organe

  • Invalidität beim Verlust paariger Organe gemäss Art. 29 UVV