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Invalidenrente > Invalidität
Inhalt
Gesetzlicher Grundsatz
- Invalidität gemäss Art. 18 UVG
Verhinderte Ausbildung
- Verhinderte Ausbildung gemäss Art. 28 Abs. 1 UVV
- Grundausbildung und nicht spätere berufliche Weiterentwicklung / Beweis
- Bemessung der Invalidität bei unfallbedingter Verzögerung der Ausbildung
- Studenten und Schüler
Mehrere unselbstständige Erwerbstätigkeiten
- Mehrere unselbstständige Erwerbstätigkeiten gemäss Art. 28 Abs. 2 UVV
- Praxis bei mehreren unselbstständigen Erwerbstätigkeiten
- Praxis und Rechtsprechung bei nicht entlöhnten/versicherten Tätigkeiten
Vorbestehende herabsetzte Leistungsfähigkeit
- Vorbestehende herabgesetzte Leistungsfähigkeit gemäss Art. 28 Abs. 3 UVV
- Vorbestehende Krankheit ohne Arbeitsunfähigkeit / Psychisches Leiden nach Eintritt des Unfalls
- Anwendungsfall / Zeitpunkt des Entstehen des Anspruchs / Valideneinkommen Fr. 0.00
- Vorbestehende, krankheitsbedingte Invalidität
- Parallelisierungspraxis und Art. 28 Abs. 3 UVV
- Berechnungsbeispiel
Vorgerücktes Alter
- Vorgerücktes Alter
- Gutachterfrage zum vorgerückten Alter
- Grundsätze
- Beispiel einer unfallbedingten Beeinträchtigung und nicht infolge einer Altersgebrechlichkeit
- Verhältnis zum Abzug vom Tabellenlohn infolge fortgeschrittenem Alter
- Stellung zum Zeitpunkt des Unfalls massgebend
- Kein Unverwertbarkeit einer Restarbeitsfähigkeit
- Vorgerücktes Alter ab rund 60 Jahre / Mittleres Alter bei etwa 42 Jahren
- Altersgebrechlichkeit / Wiedereingliederung
- Keine Altersgebrechlichkeit
- Abgrenzung zur Invalidenversicherung
Invalidität beim Verlust paariger Organe
- Invalidität beim Verlust paariger Organe gemäss Art. 29 UVV
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