Hauptinhalt
Invalidenrente > Berechnung der Komplementärrenten in Sonderfällen
Inhalt
Nicht versicherte Invalidität
- Nicht versicherte Invalidität gemäss Art. 32 Abs. 1 UVV
- Tätigkeit im Haushalt
- Berechnungsbeispiel mit nicht versicherter Tätigkeit im Haushalt
- Wechsel der Berechnungsmethode
Vorbestehende Invalidität
- Vorbestehende Invalidität gemäss Art. 32 Abs. 2 UVV
- Vorbestehende krankheitsbedingte Rente der IV wird infolge Unfall erhöht
- Vorbestehende unfallbedingte Rente der IV wird infolge Krankheit erhöht
- Erstmals zugesprochene Rente der IV infolge Krankheits- und Unfallfolgen
- Keine Anwendung bei Hinterlassenenrenten
Unfall im Referenzalter
- Unfall mit Altersrente der AHV gemäss Art. 32 Abs. 3 UVV
- Anwendung von Art. 32 Abs. 3 UVV erfordert einen Vorbezug der AHV-Rente
- Berechnungsbeispiel mit Unfall bei Vorbezug der AHV-Rente
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.