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Unfallverhütung > Arbeitssicherheit > Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Beizugspflicht des Arbeitgebers gemäss Art. 11a VUV
- Richtlinien über die Beizugspflicht gemäss Art. 11b VUV
- Verfügung über die Beizugspflicht gemäss Art. 11c VUV
- Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11d VUV
- Verfügung über die Eignung oder Nichteignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11d bis VUV
- Aufgaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Art. 11e VUV
- Stellung der Spezialisten der Arbeitssicherheit im Betrieb gemäss Art. 11f VUV
- Stellung der Spezialisten der Arbeitssicherheit gegenüber den Durchführungsorganen gemäss Art. 11g VUV
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