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Hinterlassenenrente
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Allgemeines gemäss Art. 28 UVG
- Eingetragene Partnerschaft gemäss Art. 13a ATSG
- Anspruch des überlebenden Ehegatten gemäss Art. 29 UVG
- Anspruch der Kinder gemäss Art. 30 UVG
- Höhe der Renten gemäss Art. 31 UVG
- Höhe der Abfindung gemäss Art. 32 UVG
- Wiederaufleben der Rente des überlebenden Ehegatten gemäss Art. 33 UVG
- Geschiedener Ehegatte gemäss Art. 39 UVV
- Pflegekinder gemäss Art. 40 UVV
- Unterhaltsbeiträge nach ausländischem Recht gemäss Art. 41 UVV
- Vollwaisen gemäss Art. 42 UVV
- Berechnung der Komplementärrenten gemäss Art. 43 UVV
- Leistungspflicht beim Tod beider Elternteile gemäss Art. 101 UVV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Übergang einer anrechenbaren Witwenrente in eine nicht anrechenbare AHV-Altersrente
- Invalidenrente des Verstorbenen
- Dauer der Rentenleistungen an den geschiedenen Ehegatten
- Kinder in Ausbildung gemäss Art. 30 Abs. 3 UVG: Aufnahme einer Ausbildung
- Kinder in Ausbildung gemäss Art. 30 Abs. 3 UVG: Nachweis einer Ausbildung
- Rente des überlebenden Ehegatten bis zum Tod trotz Wegfall Waisenrenten
Drei Berechnungsbeispiele
- Witwe und zwei Halbwaisen
- Witwe und vier Halbwaisen
- Witwe, drei Halbwaisen und eine geschiedene Ehegattin
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