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Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente > Erhaltung verbleibende Erwerbsfähigkeit
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Erhaltung verbleibende Erwerbsfähigkeit gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Keine Leistungsbefristung auf den Eintritt ins AHV-Referenzalter bzw. Ende der Erwerbstätigkeit
- AHV-Rentenalter wird in wenigen Monaten erreicht
- Kein unbefristeter Anspruch auf medizinische Trainingstherapie (MTT)
- Nur befristete Kostenübernahme nicht rechtens
- Hilfsmittel
- Anpassung von zugesprochenen Heilbehandlungsleistungen
- Keine Leistungspflicht ab altersbedingter Aufgabe der Erwerbstätigkeit
- Grundsätze
- Leistungskoordination UVG / KVG (Harmonisierung)
- Keine Leistungspflicht ab AHV-Alter
- Notwendiger IV-Grad / Überentschädigungskürzung bis null Franken
- Aufhebung der Rente z. B. infolge Rentenrevision
- Keine Status quo erhaltende Heilbehandlung
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