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Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente > Erhaltung verbleibende Erwerbsfähigkeit

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Gesetzliche Bestimmung

  • Erhaltung verbleibende Erwerbsfähigkeit gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Keine Leistungsbefristung auf den Eintritt ins AHV-Referenzalter bzw. Ende der Erwerbstätigkeit
  • AHV-Rentenalter wird in wenigen Monaten erreicht
  • Kein unbefristeter Anspruch auf medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Nur befristete Kostenübernahme nicht rechtens
  • Hilfsmittel
  • Anpassung von zugesprochenen Heilbehandlungsleistungen
  • Keine Leistungspflicht ab altersbedingter Aufgabe der Erwerbstätigkeit
  • Grundsätze
  • Leistungskoordination UVG / KVG (Harmonisierung)
  • Keine Leistungspflicht ab AHV-Alter
  • Notwendiger IV-Grad / Überentschädigungskürzung bis null Franken
  • Aufhebung der Rente z. B. infolge Rentenrevision
  • Keine Status quo erhaltende Heilbehandlung