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Feststellung des Unfalls / Mitwirkungspflicht / Nachweis eines Unfalls
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Unfallmeldung gemäss Art. 45 UVG
- Versäumnis der Unfallmeldung gemäss Art. 46 UVG
- Autopsie gemäss Art. 47 UVG
- Unfallmeldung gemäss Art. 53 UVV
- Mitwirkung der Behörden gemäss Art. 54 UVV
- Mitwirkung des Versicherten oder seiner Hinterlassenen gemäss Art. 55 UVV
- Mitwirkung des Arbeitgebers, der zuständigen Stelle der ALV oder der zuständigen Durchführungsstelle der IV gemäss Art. 56 UVV
- Kostenvergütung gemäss Art. 58 UVV
- Autopsie und ähnliche Eingriffe gemäss 60 UVV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Bedeutung medizinischer Feststellungen zur Beurteilung des Unfallbegriffs (Indizien, Trauma, usw.)
- Rückforderung des Taggeldbetrages infolge einer absichtlich falschen Unfallmeldung
- Unfall lässt sich nur selten durch medizinische Feststellungen nachweisen
- Widersprüchliche Angaben
- Falsche Unfallmeldung
- Voraussetzung für die Sanktion gemäss Art. 46 Abs. 2 UVG
- Unvollständige, ungenaue oder widersprüchliche Angaben zum Unfallgeschehen
- Vermutung eines Unfalles genügt nicht für dessen Nachweis
- Zwei Beispiele nicht erfüllter Unfallbegriffe inkl. Grundsatz
- Strafbare Körperverletzungen
- Unentgeltliche Mitwirkung der Behörden
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