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Berufskrankheit > Verursachung und Ausbruch / Zuständiger Versicherer
Inhalt
In Kürze
- Verursachung und Ausbruch / Zuständiger Versicherer inkl. Expertensysteme
Gesetzliche Bestimmungen
- Berufsunfall gleichgestellt / Zeitpunkt des Ausbruchs gemäss Art. 9 Abs. 3 UVG
- Nicht ständig beim selben Versicherungsträger versichert gemäss Art. 77 UVG
- Botschaft BBI 1976 lll 141, S. 123 zu Art. 77 UVG im Speziellen zu Berufskrankheiten
- Leistungspflicht bei Berufskrankheiten gemäss Art. 102 UVV
Deckung
- Deckungsvoraussetzung
- Expositionszeiten ohne obligatorisch versichert zu sein, werden nicht berücksichtigt
Zuständiger Versicherer nach Massgabe der erstmaligen Verursachung bzw. des Ausbruchs
- Zuständiger Versicherer
- Beispiel nach Massgabe der Verursachung bzw. des Ausbruchs
Zuständiger Versicherer nach Massgabe der letzten Gefährdung
- Zuständiger Versicherer
- Betrieb der vorwiegenden Verursachung kann nicht mehr bestimmt werden
- Schubweise Hautbeschwerden
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