Hauptinhalt
Berufskrankheit > Übergangsentschädigung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anspruch gemäss Art. 86 VUV
- Höhe und Dauer gemäss Art. 87 VUV
- Auszahlung gemäss Art. 88 VUV
- Kürzung gemäss Art. 89 VUV
Rechtsprechung und Empfehlungen in chronologischer Reihenfolge
- Anspruch auf Übergangsentschädigung
- Kumulative Anspruchsvoraussetzungen
- Leistungskoordination
- Erhebliche Beeinträchtigung = Erwerbseinbusse mindestens 10 %
- Zeitabschnitte mit gefährdenden Tätigkeit in Italien
- Leistungspflichtiger Versicherer
Praxis
- Berechnungsbeispiel
- Vorgehen in der Praxis
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.