Hauptinhalt

Jährliche Überbrückungsleistungen > Anrechenbare Einnahmen

Inhalt

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Anrechenbare Einnahmen gemäss 10 ÜLG
  • Ausführungsbestimmungen gemäss Art. 11 ÜLG
  • Anpassung der Höhe der anerkannten Ausgaben und der anrechenbaren Einnahmen gemäss Art. 12 ÜLG
  • Verzicht auf Einkünfte und Vermögenswerte gemäss Art. 13 ÜLG
  • Für die Berechnung der Einnahmen und des Vermögens massgebender Zeitpunkt gemäss Art. 16 ÜLG
  • Ermittlung des Erwerbseinkommens gemäss Art. 17 ÜLV
  • Bewertung des Naturaleinkommens gemäss Art. 18 ÜLV
  • Bemessung des Mietwerts und des Einkommens aus Untermiete gemäss Art. 19 ÜLV
  • Anrechnung des Jahreswerts beim Verzicht auf eine Nutzniessung oder ein Wohnrecht gemäss Art. 20 ÜLV
  • Ermittlung des Reinvermögens gemäss Art. 21 ÜLV
  • Bewertung des Vermögens gemäss Art. 22 ÜLV
  • Anrechnung von Leibrenten mit Rückgewähr als Vermögen gemäss Art. 23 ÜLV
  • Verzicht auf Vermögenswerte. Grundsatz gemäss Art. 24 ÜLV
  • Höhe des Verzichts bei Veräusserung gemäss Art. 25 ÜLV
  • Höhe des Verzichts bei übermässigem Vermögensverbrauch gemäss Art. 26 ÜLV
  • Berücksichtigung des Vermögens, auf das verzichtet wurde gemäss Art. 27 ÜLV

Rechtsprechung 

  • Anspruchsvoraussetzungen / Verzicht auf Vermögenswerte

Pdf-Datei