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Jährliche Überbrückungsleistungen > Anerkannte Ausgaben
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Gesetzliche Bestimmungen
- Anerkannte Ausgaben gemäss Art. 9 ÜLG
- Höchstbetrag der anerkannten Mietkosten für Personen in gemeinschaftlichen Wohnformen gemäss Art. 9 ÜLV
- Gebäudeunterhaltskosten gemäss Art. 10 ÜLV
- Pauschale für Nebenkosten gemäss Art. 11 ÜLV
- Pauschale für Heizkosten gemäss Art. 12 ÜLV
- Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss Art. 13 ÜLV
- Einteilung der Gemeinden in Mietzinsregionen gemäss Art. 14 ÜLV
- Senkung oder Erhöhung der Höchstbeträge für den Mietzins gemäss Art. 15 ÜLV
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