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Versicherter Verdienst
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Höchstbetrag des versicherten Jahresverdienstes beim Taggeld und bei der Invalidenrente gemäss Art. 15 MVV
- Versicherter Verdienst beim Taggeld gemäss Art. 16 MVV
- Versicherter Jahresverdienst bei der Invalidenrente gemäss Art. 17 MVV
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