Hauptinhalt
Allgemeine Bestimmungen zu den Versicherungsleistungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Leistungsarten gemäss Art. 8 MVG
- Beginn der Leistungspflicht gemäss Art. 9 MVG
- Entschädigung für erbrachte Leistungen gemäss Art. 10 MVG
- Verrechnung gemäss Art. 11 MVG
- Sicherung der Leistungen gemäss Art. 12 MVG
- Geldleistungen bei Freiheitsentzug gemäss Art. 13 MVG
- Grundsätze der Versorgung gemäss Art. 9a MVV
- Koordination mit Leistungen der Truppe, der Sanität der Logistikbasis der Armee (LBA), des Zivilschutzes, des Zivildienstes und der Erwerbsersatzordnung gemäss Art. 10 MVV
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