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Invalidenrente
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anspruch und Bemessung gemäss Art. 40 MVG
- Festsetzung gemäss Art. 41 MVG
- Anspruch bei Wiederaufnahme der Heilbehandlung gemäss Art. 42 MVG
- Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung gemäss Art. 43 MVG
- Auskauf der Rente gemäss Art. 46 MVG
- Altersrente für invalide Versicherte gemäss Art. 47 MVG
- Renten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gemäss Art 23 MVV
- Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung gemäss Art 24 MVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Trotz halber Rente der IV keine Rentenleistungen der Militärversicherung
- Rentenrevision / Umfassende Prüfung des Rentenanspruchs ohne Bindung an frühere Beurteilungen
- Umwandlung einer Invaliden- in eine Altersrente; massgebender Jahresverdienst
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