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Schreckereignis > Prüfung des adäquaten Kausalzusammenhanges
Inhalt
In Kürze
- Prüfung des adäquaten Kausalzusammenhanges
Grundsätze bei Schreckereignissen
- Anwendung der allgemeinen Adäquanzformel bei Schreckereignissen
- Realitätsgerechter Massstab
- Prüfungskriterien und Terminierung
- Umstände, die auch bei einem Überfall zur Bejahung der Adäquanz führen
Gemischter Sachverhalt bei einem Schreckereignis und gleichzeitig physischer Einwirkung
- Bei gemischtem Sachverhalt trotz erfülltem Unfallbegriff Verneinung des Schreckereignisses
- Ohne wesentliche Körperschädigung keine Anwendung der Psycho- oder HWS-Praxis
- Adäquanzprüfung unter beiden Aspekten: Schreckereignis und Psycho-Praxis
Unfallschwere bei gemischten Sachverhalten im Rahmen der Adäquanzprüfung (Psycho-Praxis)
- Mittlere im Grenzbereich zu den leichten Ereignissen
- Mittlere Ereignisse im mittleren Bereich
- Mittlere im Grenzbereich zu schweren Unfällen
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