Hauptinhalt
Freiwillige Taggeldversicherung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Beitritt gemäss Art. 67 KVG
- Versicherungsvorbehalt gemäss Art. 69 KVG
- Wechsel des Versicherers gemäss Art.70 KVG
- Ausscheiden aus einer Kollektivversicherung gemäss Art. 71 KVG
- Leistungen gemäss Art. 72 KVG
- Koordination mit der Arbeitslosenversicherung gemäss Art. 73 KVG
- Taggeld bei Mutterschaft gemäss Art. 74 KVG
- Prämien der Versicherten gemäss Art. 76 KVG
- Prämien in der Kollektivversicherung gemäss Art. 77 KVG
- Prämienbezahlung, Verzugs- und Vergütungszinsen gemäss Art. 108a KVV
- Beitritt gemäss Art. 109 KVV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Frist zur Anbringung eines Krankheitsvorbehalts
- Verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
- Verletzung der Meldepflicht
- Leistungsdauer bei zweiter Erkrankung ohne Unterbruch zur ersten mit je 50 % Arbeitsunfähigkeit
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