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Prämien > Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen gemäss Art. 64a KVG
- Verzugszins gemäss Art. 105a KVV
- Mahnverfahren gemäss Art. 105b KVV
- Ausschluss der Verrechnung gemäss Art. 105c KVV
- Meldung der zuständigen kantonalen Behörde gemäss Art. 105d KVV
- Meldungen über Betreibungen gemäss Art. 105e KVV
- Meldungen über Verlustscheine gemäss Art. 105f KVV
- Meldungen über Verlustscheine und andere Forderungen gemäss Art 105 fbis KVV
- Personendaten gemäss Art. 105g KVV
- Datenaustausch gemäss Art. 105h KVV
- Einem Verlustschein gleichzusetzende Rechtstitel gemäss Art. 105i KVV
- Revisionsstelle gemäss Art. 105j KVV
- Zahlungen der Kantone an die Versicherer gemäss Art. 105k KVV
- Wechsel des Versicherers bei Säumigkeit gemäss Art. 105l KVV
- In einem Mitgliedstaat der EU, in Island, in Norwegen oder im Vereinigtem Königreich gemäss Art. 105m KVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Mahngebühren von Fr. 50.00 sind im vorliegenden Fall verhältnissmässig / Äquivalenzprinzip
- Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste der säumigen Versicherten
- Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen; Rückerstattung an die Kantone
- Wechsel des Krankenversicherers
- Einem Verlustschein gleichzusetzende Rechtstitel
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