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Organisation > Risikoausgleich
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Grundsatz gemäss Art. 16 KVG
- Entlastung gemäss Art. 16a KVG
- Massgebende Elemente für die Berechnung des Risikoausgleichs gemäss Art. 17 KVG
- Durchführung gemäss Art. 17a KVG
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