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Leistungen > Unfalldeckung

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Gesetzliche Bestimmung

  • Unfälle gemäss Art. 28 KVG

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Deckung nur für herausnehmbare Prothese anstelle eines Implantats
  • Deckung auch für Spätfolgen unfallbedingter Zahnschäden