Hauptinhalt
Leistungen > Massnahmen der Prävention
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Medizinische Prävention gemäss Art. 26 KVG
- Grundsatz gemäss Art. 12 KLV
- Prophylaktische Impfungen gemäss Art. 12a KLV
- Massnahmen zur Prophylaxe von Krankheiten gemäss Art. 12b KLV
- Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes gemäss Art. 12c KLV
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten bei bestimmten Risikogruppen gemäss Art. 12d KLV
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung gemäss Art. 12e KLV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Grundlagen und Bedeutung der Positivlisten
- Prophylaktische beidseitige Mastektomie (Brustentfernung)
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