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Leistungen > Voraussetzungen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit)
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Voraussetzungen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit gemäss Art. 32 KVG
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Keine Leistungspflicht für gesichtsfeminisierenden Eingriff
- Störend empfundene ästhetische Mängel als Krankheit im Rechtssinne / Krankheitswert
- Keine Deckung für Narbenbehandlung im Brust-/Schulterbereich / Hinweis auf Brust des Mannes
- Unterschied Wirtschaftlichkeit freiberufliche Pflegefachpersonen / Spitex-Organisationen
- Beidseitige Handtransplantationen
- Definitionen von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit
- Sekundäre krankheitsbedingte Beeinträchtigungen als ästhetische Mängel
- Fruchtbarkeitsbehandlung / Künstliche Insemination
- Persönliche Umstände bei der Beurteilung der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit
- Leistungspflicht für Chemotherapie: CAR-T-Zelltherapie mit Tisagenlecleucel
- Lipödem vom Ganzbein- und Oberarmtyp (Ansammlung von Fettgewebe)
- Wirtschaftlichkeit der Spitex-Pflege
- Nach 45 kg Gewichtsverlust operative Korrektur beidseitiger Brustdeformität
- Hautlappenentfernung am Oberschenkel nach Magenbypass (von 140 kg auf 65 kg)
- Krampfadern (Varizen)
- Hospitalisation
- Entfernung fehlerhafter Brustimplantate
- Kosmetische Operationen nach Geburt
- Soliris bei paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie
- Bandscheiben-Prothese
- Zahnärztlichen Implantatversorgung
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