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Leistungen > Bezeichnung der Leistungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Bezeichnung der Leistungen gemäss Art. 33 KVG
- Allgemeine Leistungen gemäss Art. 33 KVV
- Analysen und Arzneimittel gemäss Art. 34 KVV
- Therapeutische Massnahmen bei Geburtsgebrechen gemäss Art. 35 KVV inkl. Rechtsprechung
- Komplementärmedizin gemäss Art. 35a KVV
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