Hauptinhalt
Ausserordentliche Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Globalbudgetierung durch die Genehmigungsbehörde gemäss Art. 54 KVG
- Tariffestsetzung durch die Genehmigungsbehörde gemäss Art. 55 KVG
- Beschränkung der Anzahl Ärzte und Ärztinnen, die im ambulanten Bereich Leistungen erbringen gemäss Art. 55a KVG
- Kostenentwicklung bei Pflegeleistungen gemäss Art. 55b KVG
Rechtsprechung
- Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern
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