Hauptinhalt
Daten der Leistungserbringer
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Daten der Leistungserbringer gemäss Art. 59a KVG
- Elektronisches Patientendossier gemäss Art. 59abis
- Daten der Kantone, der Leistungserbringer und der Versicherer gemäss Art. 77b KVG
- Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung der Daten gemäss Art. 77c KVG
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