Krankenpflege-Leistungsverordnung
Leistungen
Ärztliche, chiropraktische und pharmazeutische Leistungen
Ärztliche Psychotherapie
Art. 3b KLV: Verfahren zur Kostenübernahme bei Fortsetzung der Therapie nach 40 Sitzungen
Einschränkung der Kostenübernahme bei bestimmten elektiven Eingriffen
Von Chiropraktoren und Chiropraktorinnen verordnete Leistungen
Pharmazeutische Leistungen
Ärztliche komplementärmedizinische Leistungen
Auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbrachte Leistungen
Physioterapie
Ergotherapie
Krankenpflege ambulant oder im Pflegeheim
Art. 7 KLV: Umschreibung des Leistungsbereichs
Art. 7b KLV: Übernahme der Kosten für Leistungen der Akut- und Übergangspflege
Art. 8 KLV: Ärztlicher Auftrag oder ärztliche Anordnung
Art. 8a KLV: Bedarfsermittlung
Art. 8b KLV: Bedarfsabklärung in Pflegeheimen
Art. 8c KLV: Kontrollverfahren
Art. 9b KLV: Ernährungsberatung
Logopädie
Neuropsychologie
Psychologische Psychotherapie
Podologie
Massnahmen der Prävention
Art. 12a KLV: Prophylaktische Impfungen
Art. 12b KLV: Massnahmen zur Prophylaxe von Krankheiten
Art. 12c KLV: Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes
Art. 12d KLV: Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung v. Krankheiten bei best. Risikogruppen
Art. 12e KLV: Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung v. Krankheiten in der allg. Bevölkerung
Besondere Leistungen bei Mutterschaft
Art. 13 KLV: Kontrolluntersuchungen
Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen
Beitrag an die Kosten von Badekuren sowie an Transport- und Rettungskosten
Art. 25 KLV: Beitrag an die Kosten von Badekuren Art. 26 KLV: Beitrag an die Transportkosten
Analysen und Arzneimittel
Analysenliste
Arzneimittelliste mit Tarif
Spezialitätenliste
Art. 31 KLV: Aufnahmeverfahren
Art. 31a KLV: Beschleunigtes Aufnahmeverfahren
Art. 31b KLV: Dauer des Verfahrens zur Aufnahme in die Spezialitätenliste
Art. 31c KLV: Meldung über die Gesuchseinreichung bei der Swissmedic
Art. 31d KLV: Vorabklärung und vorzeitige Gesuchseinreichung
Art. 34a KLV: Aufnahme neuer Packungsgrössen oder Dosisstärken
Art. 34a bis KLV: Auslandpreisvergleich: Referenzländer und Gegenstand des Vergleichs
Art. 34b KLV: Auslandpreisvergleich: Abzüge und Herstellerrabatt
Art. 34c KLV: Auslandpreisvergleich: Fabrikabgabepreise der Referenzländer
Art. 34d KLV: Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Einteilung der Arzneimittel
Art. 34e KLV: Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Auslandpreisvergleich
Art. 34f KLV: Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre therapeutischer Quervergleich
Art. 34h KLV: Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre: Senkung des Fabrikabgabepreises
Art. 35 KLV: Ausserordentliche Massnahme zur Eindämmung der Kostenentwicklung
Art. 36 KLV: Wirtschaftlichkeitsbeurteilung während der ersten 15 Jahre
Art. 37 KLV: Überprüfung der Aufnahmebedingungen nach Patentablauf
Art. 37a KLV: Indikationserweiterung und Limitierungsänderung: einzureichende Unterlagen
Art. 37b KLV: Indikationseinschränkung
Art. 37d KLV: Umfang und Zeitpunkt der Überprüfungen
Art. 37e KLV: Rückerstattung der Mehreinnahmen
Selbstbehalt bei Arzneimitteln
Art. 38a KLV: Selbstbehalt bei Arzneimitteln
Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall
Art. 38b KLV: Bewertung des therapeutischen Nutzens
Art. 38c KLV: Übernahme der Kosten aufgrund des therapeutischen Nutzens des Arzneimittels
Art. 38d KLV: Preisabschlag im Rahmen von Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe b KVV
Art. 38e KLV: Preisabschlag im Rahmen von Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe b KVV
Art. 38f KLV: Preisabschlag im Rahmen von Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe a und c KVV
Art. 38g KLV: Preisabschlag im Rahmen von Artikel 71a Absatz 1 Buchstabe a und c KVV
Voraussetzungen der Leistungserbringung
Laboratorien
Art. 42 KLV: Aus- und Weiterbildung
Art. 43 KLV: Weitergehende Anforderungen im Bereich der medizinischen Genetik