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Arbeitsunfähigkeit und Beweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentaggeldversicherung

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In Kürze

  • Definitionen der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentaggeldversicherung
  • Beweisrechtliche Anforderungen und Beweismittel zur Arbeitsunfähigkeit

Grundsätze zu den beweisrechtlichen Anorderungen in chronologischer Reihenfolge

  • Leistungseinstellung infolge Nichtteilnahme an einer Begutachtung
  • Bestand eines Arbeitsverhältnisses erfordert den strikten Beweis der vollen Überzeugung
  • Arbeitsunfähigkeit ist von der versicherten Person nachzuweisen; auch nach einer Einstellung
  • Betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs; Beweismass
  • Behauptete Arbeitsunfähigkeit erfordert Beweismass der vollen Überzeugung
  • Definition der vollen Überzeugung
  • Beweis Eintritt Versicherungsfalls, Beweislast Anspruchsberechtigte; Beweislastverteilung

Medizinische Berichte und Gutachten als Beweismittel in chronologischer Reihenfolge

  • Pauschale Arztzeugnisse und Sammelbeilagen beweisen Arbeitsunfähigkeit nicht
  • Hausarzt verfügt nicht über psychiatrische Qualifikationen für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit
  • Echtzeitliche Angaben der versicherten Person im Vergleich zu Arztberichten
  • Keine Willkür, wenn Arbeitsunfähigkeit einzig auf einem Zeugnis beruht
  • Privatgutachten und AUF-Attest sind keine Beweismittel sondern Parteibehauptungen
  • Zweifel an eingereichten Arztberichten heisst Gerichtsgutachten
  • Taggeld-Karte als Beweismittel
  • Aktengutachten als Parteigutachten
  • Privatgutachten sind keine Beweismittel sondern Parbeibehauptungen
  • Auftrag für das Gutachten durch den Krankentaggeldversicherer
  • Verweigerung der versicherten Person an der Teilnahme der Begutachtung

Weitere Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit in chronologischer Reihenfolge

  • Wirtschaftlich verwertbare Restarbeitsfähigkeit führt zum Teiltaggeldanspruch
  • Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit in der Krankentaggeldversicherung gemäss KVG
  • Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit in der Krankentaggeldversicherung gemäss VVG
  • Beweis Versicherter einer Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung Anstellung nicht erbracht
  • Taggeld-Einstellung obwohl sich der Versicherte weiterhin arbeitsunfähig fühlt
  • Wegfall einer Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsunfähigkeit

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