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Anzeigepflicht / Anzeigepflichtverletzung

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Anzeigepflicht im Allgemeinen gemäss Art. 4 VVG
  • Anzeigepflicht bei Stellvertretung und bei Fremdversicherung gemäss Art. 5 VVG
  • Folgen der verletzten Anzeigepflicht im Allgemeinen gemäss Art. 6 VVG
  • Folgen der verletzten Anzeigepflicht beim Kollektivversicherungsvertrag gemäss Art. 7 VVG
  • Nichteintritt der Folgen der verletzten Anzeigepflicht gemäss Art. 8 VVG

Übersicht der Rechtsprechung zu erheblichen und nicht erheblichen Gefahrentatsachen

  • Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss liegt vor
  • Anzeigepflichtverletzung bei Vertragsabschluss liegt nicht vor

Weitere Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Keine Anzeigepflichtverletzung für psychische Beeinträchtigungen ohne Krankheitswert
  • Tragweite der Fragen / Subjektiver Verständnishorizont / Anzeigepflichtverletzung mit Zurückhaltung
  • Unterlassene Klärung eines Missverständnisses im Gesundheitsfragebogen
  • Abgrenzung zwischen Anzeigepflicht (Art. 4 Abs. 3 VVG) von Krankheitheiten und Unpässlichkeiten
  • Infolge fehlender echtzeitlicher Unterlagen kein Nachweis einer Anzeigepflichtverletzung
  • Frage nach 'Art der Krankheit' meint Störung mit Krankheitwert
  • Fristbeginn gemäss Art. 6 Abs. 2 VVG ab Erhalt der IV-Akten
  • Bei einem allgemeinen Verdacht entsprechende Nachforschungen anstellen
  • Grundsätze zur Kündigungsfrist gemäss Art. 6 Abs. 2 VVG  
  • Versicherte unterschreibt den Antrag 'blind'
  • Kündigungsschreiben nur einem von mehreren Erben zugestellt
  • Fragehorizont von zehn Jahren ist zulässig
  • Subjektiver Verständnishorizont bei der Tragweite einzelner Gesundheitsfragen
  • Nicht bestimmt und nicht unzweideutig formulierte Gesundheitsfragen
  • Fristbeginn gemäss Art. 6 Abs. 2 VVG z. B. durch Wissen des Vertrauensarztes
  • Verletzung der Anzeigepflicht und Kündigung und kausaler Zusammenhang
  • Voraussetzungen einer verletzten Anzeigepflicht
  • Bestimmung über den Fristenlauf und die Berechnung von Wochenfristen (Art. 6 Abs. 2 VVG)  
  • Art. 6 VVG sieht keine Beweiserleichterung vor
  • Anforderungen an eine Rücktritts/-Kündigungserklärung
  • Delegation der administrativen Arbeiten (Art. 6 Abs. 2 VVG)

Expertensysteme: Anzeigepflichtverletzung im Leistungsfall

  • Diese Applikation beurteilt, ob bei Eintritt eines aktuellen Leistungsfalles eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt und wenn ja, welchen Einfluss diese auf die aktuelle Leistungspflicht des Versicherers bzw. der Vorsorgeeinrichtung hat.

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