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Medizinische Massnahmen > Umfang und Durchführung der Massnahmen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Umfang der medizinischen Massnahmen und Voraussetzungen für die Leistungsübernahme gemäss Art. 14 IVG
- Kostenvergütung für stationäre Behandlungen gemäss Art. 14bis IVG und Art. 3quater IVV
- Bezeichnung der Leistungen gemäss Art. 14ter IVV
- Liste der Geburtsgebrechen gemäss Art. 3bis IVV
- Beginn und Dauer der medizinischen Massnahme zur Behandlung von Geburtsgebrechen gemäss Art. 3ter IVV
- Ambulant erbrachte medizinische Pflegeleistungen gemäss Art. 3quinquies IVV
- Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste gemäss Art. 3sexies IVV
- Rückerstattung von Mehreinnahmen gemäss Art. 3septies IVV
- Vergütung für die Erstellung der Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste gemäss Art. 3octies IVV
- Analysen, Arzneimittel sowie Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen gemäss Art. 3novies IVV
- Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall gemäss Art. 3decies IVV
- Kostenübernahme bei Geburt im Ausland gemäss Art. 4ter IVV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Anspruch auf therapeutische Behandlungen eines Kindes durch die Eltern
- Kostenvergütung für stationäre Behandlungen
- Vergütung der ärztlichen Komplementärmedizin durch die IV
- Kinderspitex-Leistungen
- Hauspflege
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