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Medizinische Massnahmen > Anspruch
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Eingliederung gemäss Art. 12 IVG
- Art der Massnahmen gemäss Art. 2 IVV
- Fortsetzung medizinischer Eingliederungsmassnahmen über das vollendete 20. Altersjahr hinaus gemäss Art. 2bis IVV
- Präzisierung von Begriffen nach Artikel 12 IVG gemäss Art. 2ter IVV
Rechtsprechung
- Zweck, Abgrenzung KVG/UVG und Minderjährige im Speziellen
- Sporadisches Einnässen und Einkoten eines achtjährigen Jungen
Pdf-Datei
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