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Kreisschreiben

Dokumente

Kreisschreiben

Kreisschreiben zur Fallführung in der Invalidenversicherung (KSFF)

Handbuch UV IV

Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der Invalidenversicherung (KSIR)

Kreisschreiben zu den Übergangsbestimmungen zur Einführung des linearen Rentensystem (KS ÜB WE IV)

Kreisschreiben über Hilflosigkeit (KSH)

Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (KHMI)

Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag (KSAB)

Kreisschreiben über die beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung (KSBEM)

Bilaterale Abkommen / Kreisschreiben über das Verfahren zur Leistungsfestsetzung in der AHV/IV/EL (KSBIL)

Kreisschreiben über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen (KSME)

Kreisschreiben über die Rechtspflege in der AHV, IV, EO und EL (KSRP)

Kreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18.3.2011 des IVG (KSSB)

Kreisschreiben über die Schutzfrist (KSSF)

Kreisschreiben über die Taggelder der IV (KSTI)

Kreisschreiben über das Verfahren in der IV (KSVI)

Kreisschreiben über die Vergütung der Reisekosten in der IV (KSVR)

Kreisschreiben über die Zahlung der individuellen Leistungen in der IV und der AHV (KZIL)

Kreisschreiben über das Meldesystem und das Verrechnungswesen AHV/IV und UVG

Kreisschreiben über die Hilflosenentschädigung der AHV/IV bei unfallbedingter Hilflosigkeit (KSHE)

Kreisschreiben Regress IV

Tabellen zur Ermittlung der IV-Taggelder

Weisung über dei Observation in den Sozialversicherungen (WOS) / Observationsweisung

Rechtsprechung

Bedeutung der Kreisschreiben

Urteil 9C_174/2020 vom 02.11.2020 E. 7.3.2 (Volltext)

 

Verwaltungsweisungen richten sich grundsätzlich nur an die Durchführungsstellen und sind für die Gerichte nicht verbindlich. Indes berücksichtigen die Gerichte die Kreisschreiben insbesondere dann und weichen nicht ohne triftigen Grund davon ab, wenn diese eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen und eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben enthalten. Dadurch wird dem Bestreben der Verwaltung Rechnung getragen, durch interne Weisungen eine rechtsgleiche Gesetzesanwendung zu gewährleisten. Auf dem Wege von Verwaltungsweisungen dürfen keine über Gesetz und Verordnung hinausgehenden Einschränkungen eines materiellen Rechtsanspruchs eingeführt werden.