Hauptinhalt
Invalidenrente > Geburts- und Frühinvalide (gültig bis 31.12.2021)
Inhalt
Bestimmung und IV-Rundschreiben
- Geburts- und Frühinvalide ohne zureichende berufliche Kenntnisse gemäss Art. 26 Abs. 1 IVV
- Massgebendes Einkommen zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Art. 26 Abs. 1 IVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Invaliditätsfremde Gründe / Erwerb von zureichenden beruflichen Kenntnissen / Anlehre
- Zehnjährige Teilzeitanstellung verhindert Anwendung von Art. 26 Abs. 1 IVV nicht
- Keine Kostengutsprache für die Weiterbildung vom Pferdewart zum Polymechaniker
- Grundsätze / Abgrenzung Art. 26 Abs. 2 IVV (Versicherte in Ausbildung)
- Einkommen eines bestimmten Berufes als Valideneinkommen
Pdf-Datei
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.