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Invalidenrente > Geburts- und Frühinvalide (gültig bis 31.12.2021)

Inhalt

 

Bestimmung und IV-Rundschreiben

  • Geburts- und Frühinvalide ohne zureichende berufliche Kenntnisse gemäss Art. 26 Abs. 1 IVV
  • Massgebendes Einkommen zur Invaliditätsbemessung auf Grund von Art. 26 Abs. 1 IVV  

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge  

  • Invaliditätsfremde Gründe / Erwerb von zureichenden beruflichen Kenntnissen / Anlehre
  • Zehnjährige Teilzeitanstellung verhindert Anwendung von Art. 26 Abs. 1 IVV nicht
  • Keine Kostengutsprache für die Weiterbildung vom Pferdewart zum Polymechaniker
  • Grundsätze / Abgrenzung Art. 26 Abs. 2 IVV (Versicherte in Ausbildung)
  • Einkommen eines bestimmten Berufes als Valideneinkommen

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