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Hilflosenentschädigung > Lebenspraktische Begleitung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Lebenspraktische Begleitung gemäss Art. 38 IVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Unterschätzte lebenspraktische Begleitung aufgrund eingeschränkter Mobilität
- Hilfebedarf für die Nahrungszubereitung mit Anspruch auf eine leichte Hilflosigkeit
- Notwendigkeit einer Dritthilfe ist objektiv zu beurteilen: Wie wenn auf sich alleine gestellt!
- Abgrenzung lebenspraktischer Begleitung und alltägliche Lebensverrichtungen mit Beispiel
- Voraussetzung der ernsthaften Gefährdung
- Grundsätze der lebenspraktischen Begleitung
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