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Hilflosenentschädigung > Lebenspraktische Begleitung

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Gesetzliche Bestimmung

  • Lebenspraktische Begleitung gemäss Art. 38 IVV

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Unterschätzte lebenspraktische Begleitung aufgrund eingeschränkter Mobilität
  • Hilfebedarf für die Nahrungszubereitung mit Anspruch auf eine leichte Hilflosigkeit
  • Notwendigkeit einer Dritthilfe ist objektiv zu beurteilen: Wie wenn auf sich alleine gestellt!
  • Abgrenzung lebenspraktischer Begleitung und alltägliche Lebensverrichtungen mit Beispiel 
  • Voraussetzung der ernsthaften Gefährdung
  • Grundsätze der lebenspraktischen Begleitung

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