Hauptinhalt
Frühintervention
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Massnahmen der Frühintervention gemäss Art. 7d IVG
- Entscheid der IV-Stelle gemäss Art. 1quater IVV
- Grundsatz gemäss Art.1sexies IVV
- Dauer gemäss Art. 1septies IVV
- Höchstbetrag gemäss Art. 1octies IVV
Rechtsprechung
- Ziel der Massnahmen / Ausbildungskurse / Keine Eingliederungsmassnahmen
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