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Eingliederungsmassnahmen > Versicherungsmässige Voraussetzungen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Versicherungsmässige Voraussetzungen gemäss Art. 9 IVG
- Eingliederungsmassnahmen im Ausland für obligatorisch Versicherte gemäss Art. 23bis IVV
- Eingliederungsmassnahmen im Ausland für freiwillig Versicherte gemäss Art. 23ter IVV
Rechtsprechung und Mitteilungen in chronologischer Reihenfolge
- Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- Im Ausland invalid geborene Kinder
- Keine Kostentragung der Schulbildung im Iran
- Kinder von Grenzgängern
- Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen
- Übertritt in die freiwillige Versicherung
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