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Praxis zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung gemäss BVG-Mitteilungen

Inhalt

 

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge

  • Keine Übertrag, wenn versicherte Person bereits pensioniert ist
  • Fragen und Antworten zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung
  • Allgemeines
  • Welche Aufgaben haben die Vorsorgeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Scheidung?
  • Festhalten der Austrittsleistung im Zeitpunkt der Heirat bzw. der Eintragung der eingetragenen Partnerschaft
  • Informationen an Versicherte und Gerichte auf Anfrage
  • Durchführbarkeitserklärung
  • Wie muss ein ausgleichsberechtigter Ehegatte vorgehen, der die bei der Scheidung zugesprochene Austrittsleistung von der Auffangeinrichtung in Form einer Rente beziehen will?
  • Wie wird der Kapitalabfluss durch den WEF-Vorbezug und der Zinsverlust anteilsmässig dem ehelichen- und vorehelichen Vorsorgeguthaben belastet?
  • Wiedereinkauf nach Übertragung einer hypothetischen Austrittsleistung
  • Übertragung von freiem Vermögen in die Vorsorge des berechtigten Ehegatten
  • Fall A: Vorgehen bei Vorsorgeausgleich durch Zusprechung einer Austrittsleistung (Art. 123 ZGB)
  • Fall B: Vorgehen bei Zusprechung einer hypothetischen Austrittleistung (Art. 124 ZGB)
  • Fall C1: Vorgehen bei Zusprechung eines Rentenanteils (Art. 124a ZGB); Normalfall: Ohne Überentschädigungskürzung
  • Fall C2: Vorgehen bei Zusprechung eines Rentenanteils (Art. 124a ZGB); Sonderfall: Bei Überentschädigungskürzung
  • Grundsatz der durchgehenden Verzinsung der zu überweisenden Austrittsleistung

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