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Freizügigkeitsfall > Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 3 FZG
  • Rückerstattung der Austrittsleistung gemäss Art. 4 FZV
  • Übertragung gemäss Art. 12 FZV 

Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge 

  • Kein Gläubigerverhältnis der Vorsorgeeinrichtung
  • Übertragung der Austrittsleistung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen 
  • Rückerstattung / Leistungskürzung 
  • Anzahl Konten oder Policen in der gleichen Freizügigkeitseinrichtung 
  • Keine Aufsplittung des bei einer Freizügigkeitseinrichtung gelegenen Guthabens 
  • Verrechnung des Rückerstattungsanspruchs 
  • Rückerstattung der Austrittsleistung nach Eintritt des Vorsorgefalles Invalidität