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Freizügigkeitsfall > Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 3 FZG
- Rückerstattung der Austrittsleistung gemäss Art. 4 FZV
- Übertragung gemäss Art. 12 FZV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Kein Gläubigerverhältnis der Vorsorgeeinrichtung
- Übertragung der Austrittsleistung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen
- Rückerstattung / Leistungskürzung
- Anzahl Konten oder Policen in der gleichen Freizügigkeitseinrichtung
- Keine Aufsplittung des bei einer Freizügigkeitseinrichtung gelegenen Guthabens
- Verrechnung des Rückerstattungsanspruchs
- Rückerstattung der Austrittsleistung nach Eintritt des Vorsorgefalles Invalidität
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