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Freizügigkeitsfall > Begünstigte Personen
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Begünstigte Personen gemäss Art. 15 FZV
- Kürzung der Leistungen bei vorsätzlicher Herbeiführung des Todes der versicherten Person durch die begünstigte Person gemäss Art. 15a FZV
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Freizügigkeitskonto: Einfordern infolge Todesfall
- Geschwister, Halbgeschwister und Stiefgeschwister
- (Gleichgeschlechtliche) Lebenspartner
- Anwendbarkeit der Begünstigungsregelung
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