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MSEAE > Anspruchsvoraussetzungen / Beginn und Ende
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen inkl. Kreisschreiben über die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung (KS MVSE)
- Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmerin oder Selbstständigerwerbende gemäss Art. 16b EOG
- Beginn des Anspruchs gemäss Art. 16c EOG
- Anspruch auf zusätzliche Taggelder im Falle des Todes des andern Elternteils gemäss Art. 16cbis EOG
- Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen gemäss Art. 24 EOV
- Ende des Anspruchs gemäss Art. 16d EOG
- Ende des Anspruchs der Mutter gemäss Art. 25 EOV
- Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten gemäss Art. 26 EOV
- Herabsetzung der Mindestversicherungsdauer bei vorzeitiger Geburt gemäss Art. 27 EOV
- Anrechnung ausländischer Beschäftigungszeiten gemäss Art. 28 EOV
- Anrechnung von Dienstleistungszeiten gemäss Art 28a EOV
- Arbeitslose Mütter und arbeitsloser anderer Elternteil gemäss Art. 29 EOV
- Arbeitsunfähige Mütter und arbeitsunfähiger anderer Elternteil Art. 30 EOV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung nach Teilnahme an Parlamentssitzungen
- Kumulative Anspruchsvoraussetzungen
- Anmeldung RAV nicht notwendig / Materielle Arbeitslosigkeit / Beitragsdauer erfüllt
- Parlamentsmandat einer Nationalrätin stellt eine Erwerbstätigkeit dar
- Kein Anspruch auf Betriebszulagen bei Mutterschaft
- Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit
- Begriff der Arbeitnehmerin
- Ende des Anspruchs bei Wiederaufnahme der Arbeit; Teilerwerbstätigkeit
- Anerkennung als Selbstständigerwerbende
- Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit
- Anspruch einer arbeitsunfähigen Mutter auf Mutterschaftsentschädigung
Pdf-Dateien
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