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Finanzierung der Leistungen / Beiträge
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Grundsatz gemäss Art. 26 EOG
- Zuschläge zu den Beiträgen der Alters- und Hinterlassenenversicherung gemäss Art. 27 EOG
- Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung gemäss Art. 28 EOG
- Beitragssatz gemäss Art. 36 EOV
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